Beschäftigte im Öffentlichen Dienst: Gleichstellung wird rasiert!

Bayerische Frauenorganisationen kritisieren öffentlich das 4. Modernisierungsgesetz der Bayerischen Staatsregierung. Sie schafft unter dem Deckmantel der „Entbürokratisierung und Deregulierung“ einen wichtigen Pfeiler der Gleichstellungspolitik im öffentlichen Dienst ab: Die Berichterstattung.

Der Bayerischen Landesfrauenrat (BayLFR), der über 50 Mitgliedsorganisationen vertritt, hatte sich mit einer Pressemitteilung im Juli an die Öffentlichkeit gewandt. Sie legt die Brisanz dar: „Die Bayerische Staatsregierung ist nach dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz (BayGlG) verpflichtet, dem Landtag alle fünf Jahre einen Bericht über die Durchführung des Gesetzes vorzulegen. Diese Gleichstellungsberichte dokumentieren die Fortschritte bei der Umsetzung des BayGlG und analysieren die Situation von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst. Zu den zentralen Themen zählen insbesondere Frauen in Führungspositionen, Führen in Teilzeit, die Pflicht zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten und das Verfassen von Gleichstellungskonzepten.“

Der BayLFR ist der überparteiliche und unabhängige Zusammenschluss von 58 bayerischen Frauenverbänden und setzt sich für die Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ein. Ihm gehören auch die Evangelischen Frauen im Bayern (efb) an. „Die Streichung des Art. 21 im Bayerischen Gleichstellungsgesetz ist so sinnvoll, wie ohne Karten navigieren zu wollen.“, sagt Nina Golf, kda Bayern und Vertreterin der efb.

Don’t think it – ink it!

Es ist aus Sicht des BayLFR unabdingbar, die Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes kontinuierlich überprüfen zu können. Nur mit den Berichten sei sichergestellt, dass auch die Öffentlichkeit über die Entwicklung der Gleichstellung im Freistaat Bayern informiert werde und bestehende Probleme sowie notwendige Verbesserungen identifiziert würden.

In dem Appell an die Staatsregierung stellt der BayLFR weiterhin fest: „Eine erfolgreiche Gleichstellungspolitik ist keine Klientelpolitik, sondern eine Politik für Frauen und Männer. Ihr Mehrwert liegt darin, dass alle Geschlechter davon profitieren.“

Erst aussitzen, dann abschaffen?

Besondere Brisanz und Kritik gilt auch dem politischen und gesetzgeberischen Verfahren: Die letzte Novelle trat erst am 16. Juli in Kraft. S In dieser wurde gerade die Bedeutung der Berichtspflicht  betont und der entsprechende Artikel erst eingefügt. Nun soll er zwei Monate später wieder gestrichen werden? Siehe auch das Interview mit Martha Büllesbach, DGB Frauen, zum Internationalen Frauentag 2025 – kda Bayern zum langen Weg des BayGlG.

Auch der der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in einer eigenen Stellungnahme das Verfahren wegen einem weiteren No-Go. So hat „die Bayerische Staatsregierung den Gesetzentwurf bereits am 24. Juli 2025 beschlossen […], noch während die Frist zur Verbändeanhörung zum Referentenentwurf lief.“

Verfassungsbruch?

Darüber hinaus haben die Juristinnen verfassungsrechtliche Bedenken: „Die Staatsregierung begründet die Abschaffung mit Bürokratieabbau und verweist auf die Möglichkeit einer freiwilligen Berichterstattung. Der djb hält dies für verfassungsrechtlich bedenklich“. In der Meldung heißt es dazu weiter: „Der Bericht dient der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Auftrags zur tatsächlichen Gleichstellung nach Art. 118 der Bayerischen Verfassung sowie Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz. Ohne regelmäßige Berichte fehlt es dem Landtag an den nötigen Grundlagen, um strukturelle Benachteiligungen zu erkennen und gezielt gegenzusteuern.“

Verantwortung für die tatsächliche Gleichstellung

Dort heißt es weiter: „Aus Sicht des djb würde die ersatzlose Streichung nicht nur Transparenz verhindern, sondern auch die demokratische Debatte erschweren. In einer Zeit zunehmender Desinformation sei es unerlässlich, faktenbasierte Informationen über den Stand der Gleichstellung öffentlich zugänglich zu machen. Der djb fordert den Bayerischen Landtag daher auf, die Berichtspflicht beizubehalten und seiner Verantwortung für die tatsächliche Gleichstellung nachzukommen.“

Stellungnahme des Deutschen Juristinnen Bundes

Pressemitteilung vom 7.8.25 djb Bayerns Modernisierungsgesetz: Rückschritt für die Gleichstellung: Deutscher Juristinnenbund e.V.

Pressemitteilung BayxLFR vom 30.7.25  Appell an Ministerpräsident Söder: Die fünfjährige Berichtspflicht an den Landtag zur Gleichstellung muss bleiben

Bild: Canva  AndreyPopov Getty Images

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