Immer wieder wird der Eindruck erweckt, die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland sei am Ende und das Umlageverfahren sei gescheitert. Diese Debatte gibt es nun schon seit Jahrzehnten. Dabei wird häufig auf steigende Beiträge und den hohen Bundeszuschuss verwiesen. Gerade der Zuschuss zeige, dass das System nicht funktioniere. Auf den Bundeszuschuss werden wir später zurückkommen.
Die Zahlen
Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass der Anteil der Rentenausgaben (ohne Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit) am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen seit 1995 zwischen 7,5 und 8,5 Prozent schwankt (siehe Grafik 1).
* Rentenausgaben (ohne Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit)
Gleichzeitig stieg die Zahl der Altersrentner*innen um 26,1 Prozent. Dies zeigt, dass wir uns die gesetzliche Rente im Umlageverfahren insgesamt leisten können und dass sie sogar einen Anstieg der Anzahl der Rentner*innen verkraftet. In Grafik 2 ist die Entwicklung der Rentenausgaben als Anteil am BIP sowie die Entwicklung der Anzahl der Rentenbeziehenden dargestellt.
* Rentenausgaben und Rentenbeziehende (ohne Renten bzw. Rentenbeziehende wegen verminderter Erwerbsfähigkeit)
Das BIP ist ein guter Indikator für die Wirtschaftskraft eines Landes. Solange keine andere Größe im Verhältnis dazu deutlich ansteigt, spricht dies dafür, dass es keine Probleme gab. Für diesen Vergleich wurde das BIP in jeweiligen Preisen gewählt, da die Rentenausgaben schließlich auch nicht inflationsbereinigt sind.
Kapitaldeckung als Lösung?
Als Lösung wird immer wieder eine Kapitaldeckung ins Spiel gebracht. Die Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland zeigt jedoch, dass dies bereits zwei Mal gescheitert ist. Das erste Mal geschah dies nach dem Ersten Weltkrieg durch die Hyperinflation. Das zweite Mal geschah es durch die Währungsreform nach dem Zweiten Weltkrieg.
Sowohl Kapitaldeckungs- als auch Umlagesysteme haben jeweils Vor- und Nachteile. Es lohnt sich, sie näher zu betrachten. Hierzu sei auf die beiden weiterführenden Links unten verwiesen. Vor allem lohnt es sich, den Beitrag der Bundeszentrale für politische Bildung bis zum Ende zu lesen. Dort werden viele zuvor genannte Vorteile der Kapitaldeckung bei den Vorteilen des Umlagesystems relativiert oder widerlegt.
Bundeszuschüsse
Kommen wir zurück zu den Bundeszuschüssen. Im Jahr 2023 belief sich der Zuschuss des Bundeshaushalts zur Gesetzlichen Rentenversicherung auf 84,3 Milliarden Euro. Dies ist zweifellos eine große Summe. Sie dient jedoch der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, welche die von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erbringt. Diese Aufgaben umfassen Leistungen, die für die Gesellschaft als Ganzes wichtig sind und politisch gewollt werden. Sie wurden bei der DRV angesiedelt, da diese sie dieser effizient erbringt. Allerdings zahlen nicht alle Bürger*innen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Sind diese Aufgaben also nicht voll gegenfinanziert, kommen die Beitragszahlenden für Aufgaben auf, die eigentlich alle Bürger*innen tragen sollten. Die Beitragszahlenden werden also zu Unrecht zu stark belastet, während andere für diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben nicht aufkommen.
Die folgende Tabelle zeigt diese Aufgaben und gibt die Kosten für jede Aufgabe an.
| Aufgabe | Ausgaben 2023 | Geschätzter Beitragssatzwert |
| Anrechnungszeiten (Ausbildung, Mutterschaft, …) | 8,9 Mrd. Euro | 0,55 Prozentpunkte |
| Kindererziehungszeiten | 20,3 Mrd. Euro | 1,25 Prozentpunkte |
| Altersrente vor Regelaltersgrenze | 13,3 Mrd. Euro | 0,82 Prozentpunkte |
| Hinterbliebenenrente | 19,5 Mrd. Euro | 1,20 Prozentpunkte |
| Westz-Ost-Transfer / „Höherwertung“ der Ost-Entgelte | 36,4 Mrd. Euro | 2,25 Prozentpunkte |
| Sonstige | 25,7 Mrd. Euro | 1,59 Prozentpunkte |
| Summe | 124,1 Mrd. Euro | 7,66 Prozentpunkte |
Die Tabelle verdeutlicht, dass der Bundeszuschuss um 39,8 Milliarden Euro höher ausfallen müsste. Er ist keinesfalls zu groß und zeigt auch nicht, dass die gesetzliche Rente nicht mehr funktioniere. Diese 39,8 Milliarden Euro ohne Gegenfinanzierung entsprechen 2,46 Prozentpunkten. Der Rentenbeitrag könnte also um 2,46 Prozentpunkte geringer ausfallen. Aufgeteilt auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber hätte der Beitrag im Jahr 2023 somit nicht 9,3 Prozent, sondern nur 8,07 Prozent betragen müssen.
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Thomas Krämer, wissenschaftlicher Referent, kda Bayern
Text vereinfacht mithilfe von DeepL (www.deepl.com/write).
Titelbild: Bild mit DALL·E von OpenAI generiert und von Thomas Krämer, kda Bayern, bearbeitet.
Quelle
Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zeitreihen – Korrekturseiten, 13. 10. 2025
FiscalFuture mit Unterstützung des Netzwerks Steuergerechtigkeit, in Kooperation mit dem Sozialverband VdK Deutschland :Analysen zur zukunftsfähigen Finanzierung des Sozialstaats
(https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/infothek/analyse-zur-zukunftsfaehigen-finanzierung-des-sozialstaats/)
Weitere Informationen
Bundeszentrale für politische Bildung: Geschichte der Rentenversicherung in Deutschland
(https://www.bpb.de/themen/soziale-lage/rentenpolitik/289604/geschichte-der-rentenversicherung-in-deutschland/)
Bundeszentrale für politische Bildung: Pro und Contra hinsichtlich des Finanzierungsverfahrens
(https://www.bpb.de/themen/soziale-lage/rentenpolitik/292107/pro-und-contra-hinsichtlich-des-finanzierungsverfahrens/)
Hans-Böckler-Stiftung: Brauchen wir mehr Kapitaldeckung in der Rente?
(https://www.boeckler.de/de/magazin-mitbestimmung-2744-brauchen-wir-mehr-kapitaldeckung-in-der-rente-39122.htm)




