20. März 2019 um 18:00 - 20:00
Datenschutz: Bürokratiemonster oder sinnvolles Schutzgesetz?
Im Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirksam geworden und hat in der Öffentlichkeit, aber auch in Betrieb und Verwaltung viel Verunsicherung hervorgerufen.
Was hat sich geändert?
Welche Rechte galten immer schon?
Wie kann die Personalvertretung davon profitieren?
Der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Mitarbeiter*innen gehört zu den wichtigsten Aufgaben von Betriebs- und Personalräten bei der Regelung von IT-Systemen und neuen Technologien. Die DSGVO liefert dafür zusammen mit der Mitbestimmung bei Leistungs- und Verhaltenskontrolle wertvolles Handwerkszeug für die praktische Personalvertretungsarbeit. Referent Willi Ruppert vom IMU Institut berät seit 20 Jahren Betriebs und Personalräte zu Technologiefragen und Datenschutz. Er gibt einen kurzen Überblick über die aktuelle Rechtslage und steht für Fragen zur praktischen Umsetzung zur Verfügung.
Das Treffen für Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Jugendvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen ist eine gemeinsame Veranstaltung von
- DGB-Mittelfranken
- Katholische Betriebsseelsorge Erzbistum Bamberg
- Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern