FAQ Betriebe in der Krise

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Foto: Gerd Altmann/ Pixabay

Noch mehr Fragen?

Wenn es vor Ort zu einer Betriebskrise kommt, stellen sich viele Fragen – auch für eine Kirchengemeinde, eine Region oder ein Dekanat. Hier haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt. Sollen Sie noch mehr oder spezielle Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Wenn ein Betrieb vor Ort in die Krise gerät

Zum Auftrag der christlichen Kirche gehört es, in ihrem Handeln die Not der Schwächeren und Benachteiligten im Blick zu haben und sie mit ihren Gaben und Möglichkeiten zu lindern. Das gilt auch für die Arbeitswelt, in der diese Schwäche und Benachteiligung oft verdeckt sind. In einer Betriebskrise wird dies offensichtlich, wenn Beschäftigte ihre Arbeit und damit einen Teil ihrer Lebensgrundlage und ihres Lebensinhalts zu verlieren drohen. Hier kann eine Kirchengemeinde vor Ort einen wertvollen Beitrag für die betroffenen Menschen leisten.

Kirchengemeinden können auf unterschiedliche Weise von Betriebskrisen erfahren, z.B.

  • Gemeindeglieder, die von einer Betriebskrise betroffen sind, wenden sich an das Pfarramt oder ein Mitglied des Kirchenvorstands und bitten um Unterstützung.
  • Der Betriebsrat eines Betriebes in der Krise wendet sich an die Kirchengemeinde, um Öffentlichkeit zu schaffen und um Solidarität zu werben.
  • Die Kirchengemeinde erfährt aus den Medien von einer Betriebskrise in ihrem Gemeindegebiet.

Durch diese Sensibilisierung steht die Kirchengemeinde vor der Frage, ob und wie sie selbst der Betriebskrise begegnen will. Zur Entscheidungsfindung können erste Wahrnehmungen helfen, wie sich diese Krise konkret auf betroffene Gemeindeglieder und das Umfeld der Kirchengemeinde auswirkt bzw. auswirken könnte.

Darüber hinaus ist es jedoch sehr wichtig, weitere belastbare Informationen einzuholen, um sich ein möglichst genaues Bild von der Situation des Betriebes und der betroffenen Menschen zu machen:

  • Was sind die Gründe für die Krise (z.B. Insolvenz; Verlagerung von Arbeitsbereichen an andere Standorte; Personalabbau zur Kostensenkung; Strategiewechsel)?
  • Wie wird die Krise gehandhabt? Werden die Beschäftigten und ihre Vertreter*innen rechtzeitig und angemessen über Entscheidungen informiert? Wie wird bei Betriebsversammlungen mit der Belegschaft gesprochen? Wird die menschliche und soziale Dimension gewürdigt?

Bevor eine Kirchengemeinde und ihre Leitung in einer Betriebskrise handeln, ist es wichtig, die eigene Rolle so weit wie möglich zu klären. Denn in einer Betriebskrise zu handeln, heißt, bereit zu sein, in Anspruch genommen zu werden, und sich in ein Konfliktfeld zu begeben, in dem man gefragt sein kann, Stellung zu beziehen. In einem Kirchenvorstand oder einer zu dem Zweck der Klärung einberufene Gemeindeversammlung könnte der Austausch über folgende Fragen hilfreich sein:

  • Was können wir als Gemeinde leisten und anbieten?
  • Was sind unsere eigenen Ansprüche und Motive, uns zu engagieren?
  • In welcher Rolle sehen wir uns – als Anlaufstelle zur materiellen und seelischen Unterstützung, als Moderator*in im Konflikt, als öffentliche Unterstützer*in für die Belange der Beschäftigten,…?
  • Wie wollen wir (bekannten und unbekannten) äußeren Erwartungen begegnen?
  • Welche Zeit und Ressourcen stehen uns zur Verfügung, um verlässlich handeln zu können?

Weil die Pfarrer*innen und weiteren hauptamtlichen Mitarbeiter*innen als Repräsentant*innen der Gemeinde in besonderer Weise in der öffentlichen Wahrnehmung stehen, stellen sich ihnen besondere Fragen wie diese:

  • Will ich mich selbst engagieren oder will/ kann ich delegieren (z.B. an den/die kda- Dekanatsbeauftragte/n)?
  • Wo stehe ich? Was ist meine Haltung zu dieser konkreten Betriebskrise und zu Betriebskrisen bzw. betrieblichen Konflikten im Allgemeinen?
  • Wie konfliktfähig erlebe ich mich? Auf welche Kompetenzen kann ich im Konflikt zurückgreifen?
  • Wie viel Zeit habe ich für diese Betriebskrise? Wie viel Kraft habe ich für mögliche zusätzliche Belastungen?
  • Wie verbinde ich meine Verantwortung für die Gemeinde mit meinem Engagement in der Betriebskrise?

Die Möglichkeiten kirchengemeindlichen Handelns in einer solchen Krise sind vielfältig. Sie sollten auf die konkreten Gegebenheiten abgestimmt und vor allem immer gemeinsam mit den betroffenen Menschen entwickelt werden. Es ist daher notwendig, dass eine Kirchengemeinde das Gespräch mit den Betriebs- oder Personalrät*innen des betroffenen Unternehmens und anderen betroffenen Beschäftigten sucht und sich mit ihnen über das Vorgehen berät, bevor sie in Aktion tritt. Es bietet sich dabei an, vom Kirchenvorstand beauftragte und verlässliche Ansprechpartner*innen für diese Aufgabe zu bestimmen.

Sinnvoll ist es auch, mit weiteren Gruppen und Personen im Sozialraum Kontakt aufzunehmen, die sich in der Betriebskrise engagieren könnten. Gemeinsames Handeln entlastet („Nicht eine/r macht alles“) und erhöht die Qualität („Nicht das machen, was andere besser können“).

Als Kooperationspartner*innen kommen z.B. lokale Kirchengemeinden, auch anderer Konfessionen, arbeitsweltliche Fachdienste und Werke der Kirchen (kda Bayern und Katholische Betriebsseelsorge), die branchenspezifischen Gewerkschaften, Arbeitslosenberatungsstellen, die Arbeitsagentur, das örtliche diakonische Werk oder die Caritas vor Ort in Frage.

Besonders empfehlen möchten wir, zu uns, dem kda Bayern als der Facheinrichtung der ELKB für Wirtschaft, Arbeitswelt und die damit zusammenhängenden sozialen Fragen, Kontakt aufzunehmen. Dies kann über die Regionalstelle, den kda-Beauftragten des Dekanats oder die Zentrale in Nürnberg erfolgen. Bei uns kann eine Kirchengemeinde schnell und effektiv auf die Erfahrungen mit vielen Betriebskrisen und das dem kda Bayern zur Verfügung stehende Netzwerk zurückgreifen. Gerne beraten wir Kirchengemeinden individuell bei der Frage, wie sie sich in guter Weise in der Betriebskrise engagieren kann.

Viele Kompetenzen, die für ein Handeln im Rahmen von Betriebskrisen hilfreich sind, bringen Kirchengemeinden aus ihrer alltäglichen Arbeit mit: das Organisieren von Veranstaltungen, der Umgang mit Presse und Öffentlichkeit, die Vermittlung in Konfliktsituationen, das Gestalten thematischer Gottesdienste.

Auch gibt es in vielen Einzelfällen Erfahrungen mit der seelsorgerlichen Begleitung und Beratung von Menschen, die unter schwierigen Situationen im Betrieb leiden, von Arbeitslosigkeit bedroht oder betroffen sind.

In einer Betriebskrise steht eine Kirchengemeinde nun vor der Herausforderung, diese Kompetenzen zeitlich konzentriert für eine größere Anzahl an Menschen, etwa die gesamte Belegschaft eines kriselnden Betriebs einzubringen und sich dabei auch öffentlich zu exponieren.

Es braucht sicherlich Mut, sich einer solchen Aufgabe zu stellen. Und es braucht zugleich Überzeugung und Sensibilität in den Konflikten, die in einer Betriebskrise zutage treten. Belohnt wird man durch Begegnungen mit Menschen, die gerne die angebotene Unterstützung in Anspruch nehmen, und durch prägende Einblicke in eine Arbeitswelt, zu der Kirchengemeinden keinen selbstverständlichen Zugang haben. So können sich aus der Begleitung einer Betriebskrise nachhaltige Kontakte und neue Einsichten für die Gestaltung des eigenen Gemeindelebens ergeben.

Betriebliche Veränderungen, die mit Personalabbau verbunden sind, bahnen sich meist schrittweise an. Bevor sie im Betrieb kommuniziert werden, entstehen in der Regel zuerst Gerüchte, Halbinformationen kursieren, Verunsicherungen entstehen. Oft sind dabei erste betriebliche Informationen noch sehr allgemein. Dann heißt es: „Betrieb x baut in Deutschland an den Standorten y und z 1500 Arbeitsplätze ab.“ Was dies für die jeweiligen Belegschaften konkret bedeutet, ist an diesem Punkt nicht immer klar. Oft hilft – neben dem Engagement der Betriebs- oder Personalräte mit Unterstützung der entsprechenden Branchengewerkschaften – öffentlicher Druck, um das Bestmögliche für eine Belegschaft zu verhandeln.

Hier kann auch die Kirchengemeinde als eine Institution, die öffentlich wahrgenommen wird, hilfreich sein. Sie hat viele Kommunikationswege, um auf die Betriebskrise aufmerksam zu machen: etwa im Gottesdienst bei Predigt, Fürbitten oder Abkündigungen, in der Andachtsspalte der lokalen Tageszeitung (falls vorhanden) oder durch eine Abendveranstaltung. Vertreter*innen einer Kirchengemeinde können darüber hinaus an Kundgebungen und Demonstrationen teilnehmen und auch in Grußworten mitwirken. Auch in lokalen Medien können Vertreter*innen einer Kirchengemeinde öffentlich Stellung beziehen. Durch dieses Engagement kann eine Kirchengemeinde den betroffenen Beschäftigten helfen, in ihrer Not und mit ihren Anliegen öffentlich sichtbarer zu werden.

Beschäftigte haben in einer Betriebskrise oft ein Bedürfnis nach persönlicher, auch geistlicher Begleitung. Sorgen, wie es weiter gehen soll, Angst davor, in die Arbeitslosigkeit „abzurutschen“, manchmal auch die Scham, vor sich oder den Kindern zu scheitern, werfen existentielle Fragen auf. Nicht selten sehen sie sich vor schwierige Entscheidungen gestellt. Ein Angebot von Seiten einer Kirchengemeinde, in einem geschützten Raum klärende Gespräche zu führen, Seelsorge in Anspruch zu nehmen und ihre Not und ihre Bitten im Gebet vor Gott zu bringen oder bringen zu lassen, ist hier viel wert und dürfte von einigen sehr dankbar angenommen werden.

Unter den betroffenen Beschäftigten ist der Bedarf nach Austausch groß. Oft braucht es dazu Räume außerhalb des Betriebs, um sich zu treffen und zu organisieren. Wenn Kirchengemeinden ihre Räume an solche betrieblichen Selbsthilfegruppen öffnen, wird dies mit hoher Wertschätzung wahrgenommen.

Darüber hinaus haben betroffene Beschäftigte einen hohen Informationsbedarf. Viele Fragen gilt es zu klären, etwa: „Was sind meine Rechte?“, „Ist das Abfindungsangebot fair?“, „Wie wirkt sich der Sozialplan auf mich aus?“, „Welche finanziellen Folgen habe ich zu befürchten?“. Kirchengemeinden können auch hier helfen, indem sie etwa – auch in Kooperation mit Betriebs- und Personalräten – in ihren Räumen Informationsabende organisieren und die Menschen an passende kirchliche, diakonische und andere Beratungsstellen verweisen.

Für Beschäftigte, die eine Betriebskrise durchleben, kann es ein Segen sein, wenn die Gemeinde sich auch gottesdienstlich ihrer Not annimmt. Wenn im Sonntagsgottesdienst ihre Situation vor Gott zur Sprache kommen kann, ist dies ein Signal, dass die Kirchengemeinde sie wahrnimmt und mit ihnen darauf vertraut, dass Gott hört.

Denkbar sind auch Themengottesdienste, Andachten oder Gebete, die Beschäftigte in einer Betriebskrise selbst mitgestalten. Dies kann nicht nur für die Betroffenen ein Segen sein, sondern auch für die Gemeinde, die im gemeinsamen Hören und Beten neue Erfahrungen von Gemeinschaft und Solidarität sammelt und ihnen durch das Zeugnis der Betroffenen Einblicke in Lebenswelten jenseits des Gemeindehorizonts eröffnet werden.
Wenn solche Gottesdienste, Andachten oder Gebete im Zusammenwirken mit Nachbargemeinden katholischer oder anderer Konfessionen gefeiert werden, so kann sich dadurch ökumenische Gemeinschaft vor Ort vertiefen. Da die Belegschaft eines Betriebs nicht nur aus Christinnen und Christen besteht, ist möglichst darauf zu achten, dass sich auch Arbeitnehmer*innen anderer Religionen und Weltanschauungen eingeladen wissen. Mag dies zunächst als besondere Herausforderung erscheinen, so ist es für eine Gemeinde eine Chance, zu erproben, wie man in einem multireligiösen Kontext Zeugnis gibt und geistliche Gemeinschaft eröffnet.

Gerät ein Betrieb in eine wirtschaftliche Krise, drohen Entlassungen, eine Standortverlagerung oder die Schließung eines Betriebes. Dies wirkt sich nicht nur auf den Ort aus, in dem der Betrieb angesiedelt ist, sondern auch auf die ganze Region, insbesondere wenn Betriebe mit einer großen Belegschaft und einem weiten Einzugsgebiet betroffen sind.

Hier kann die Dekanatsebene eine Kirchengemeinde unterstützen. In Dekanaten, in denen der kda Bayern eigene Beauftragte hat, wirken diese als wichtiges Bindeglied zwischen uns als Facheinrichtung und den Gremien und Gemeinden des Dekanats. Teil des Auftrags der kda Dekanatsbeauftragten ist es, Gremien und Gemeinden vor Ort zu beraten, um hilfreiche und angemessene kirchliche Reaktionen auf eine Betriebskrise zu entwickeln.
So können sie den/die Dekan*in über die Betriebskrise informieren, Kontakte zu Betriebsrat, Geschäftsleitung und Beschäftigten vermitteln oder bei der Einrichtung eines Runden Tisches mitwirken, der Betroffene und unterstützende Organisationen zusammenführt.

Hilfreich kann es sein, wenn der/die Dekan*in, wenn möglich, mit der Regionalbischöfin oder dem Regionalbischof, den betroffenen Betrieb besucht und sich im Austausch mit Geschäftsleitung und Betriebsrat ein eigenes Bild von der Situation macht. Solch ein Besuch dürfte als Signal gewertet werden, dass die Kirche ein Interesse an einer Lösung der Betriebskrise hat, die für die Beschäftigten vor Ort und in der Region gut ist.

Die Pfarrkonferenz, der Dekanatsausschuss und die Dekanatssynode können sich auch des Themas annehmen und Presseerklärungen abgeben. Für die Beschäftigten wäre dies ein öffentliches Signal, dass „ihre“ Kirche sie nicht allein lässt, sondern ihre Situation wahrnimmt.

Diejenigen, die sich hier besonders engagieren, werden über Wochen oder Monate Zeit und Kraft in diese Aufgabe investieren. Hier könnte man in der Pfarrkonferenz überlegen, wie die Belastung für einen befristeten Zeitraum auf mehrere Schultern verteilt werden könnte.

Für die Arbeit einer Kirchengemeinde ist es auch jenseits von Betriebskrisen wertvoll, die Arbeitswelt im Blick zu behalten. So ist es sinnvoll, sich einen Überblick über das Arbeitsleben vor Ort zu verschaffen, etwa bei einem Spaziergang durch das örtliche Gewerbegebiet oder bei der Recherche auf der kommunalen Website, die oft unter einer Rubrik „Wirtschaft“ die lokalen Branchen und Betriebe aufführt.

Zudem ist zu bedenken, wie die Betriebe vor Ort in gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge eingebunden sind. So können etwa folgende Fragen für die eigene Recherche helfen:

  • Zu welcher Branche gehört ein Betrieb und wie geht es dieser Branche gerade? Welche Gewerkschaft und welcher Arbeitgeberverband sind für diesen Betrieb Tarifpartner?
  • Ist ein Betrieb Teil eines größeren Konzerns? Wenn ja, wo ist dessen Hauptsitz/Zentrale, d.h. wo sitzen die Entscheidungsträger?
  • Ist ein Betrieb ein wichtiger Zulieferer für andere Betriebe und daher abhängig von deren Entwicklung?
  • Aus welchen Ländern wird ein Betrieb beliefert? Wie ist dort die wirtschaftliche und politische Situation?
    Verschafft man sich über die Zeit auf diese Weise ein umfassenderes Bild über einen Betrieb, etwa indem man Meldungen in den Medien mit verfolgt, entwickelt man ein Gespür dafür, was veröffentlichte Informationen und Entscheidungen für die Beschäftigten vor Ort bedeuten können, nicht nur, aber auch in einer Betriebskrise.

Dadurch wird sich auch die Wahrnehmung der eigenen Gemeindeglieder ändern. Man bekommt sie auch in ihrem Arbeitsalltag in den Blick, der ihr Leben weitgehend prägt. Diese Wahrnehmung wird in der Regel sehr geschätzt, da sie Interesse über den eigenen Kirchturm zeigt. Menschen erzählen gerne, wenn sie gefragt werden, über ihre beruflichen Aufgaben, die Herausforderungen, die sich dabei stellen, die Höhen und Tiefen, die Erfolge und Niederlagen, die Auswirkungen auf Familie und Freizeit.

Dieser Horizont bereichert nicht nur Geburtstagsbesuche, Konfirmandenelternabende und die Arbeit mit den Eltern im gemeindlichen Kindergarten. Gerade in Kasualgesprächen eröffnen sich dadurch neue, wichtige Perspektiven, die in den Kausalgottesdiensten zur Sprache kommen können. Und möglicherweise beeinflusst dieses Wahrnehmen der Arbeitswelt die eigene Predigtarbeit, so dass die Arbeit und die arbeitenden Menschen auch im Gottesdienst immer wieder zu Gehör kommen.

Gerät die Arbeitswelt in einer Kirchengemeinde vermehrt in den Blick, verändert dies auch die Gespräche innerhalb der so genannten Kerngemeinde und mit engagierten Gemeindegliedern. Als Hauptamtliche wird man etwa erfahren,

  • in welchen Betrieben und in welcher Funktion Kirchenvorsteher*innen, ehrenamtliche Mitarbeiter*innen oder regelmäßige Teilnehmer*innen von Gruppen und Kreisen arbeiten,
  • wer in der Gemeinde als Betriebs- oder Personalrät*in aktiv ist,
  • wer als Ehren- bzw. Hauptamtliche*r bei den Gewerkschaften, den Arbeitgeberverbänden, den Kammern von Industrie, Handel und Handwerk wirkt
  • oder wer ehrenamtlich in Gremien und Funktionen der Sozialversicherungen engagiert ist.

All diese Gemeindeglieder sind für die Kirchengemeinde ein großer Schatz, da sie sich sowohl in der Kirche als auch in der Arbeitswelt zuhause fühlen und die Sprache der Kirche und der Arbeit verstehen und sprechen. Mit dieser doppelten Feldkompetenz und Sprachfähigkeit können sie Kontakte zu Betrieben vor Ort vermitteln, Beschäftigte bei Bedarf vertrauensvoll an die Kirchengemeinde bei Sorgen und Nöten verweisen, Impulse für ein kooperatives Handeln von Kirche und Wirtschaft vor Ort setzen und der Kirchengemeinde bei Betriebskrisen beratend zur Seite stehen.

„Der Mensch ist zur Arbeit geboren wie der Vogel zum Fliegen.“ So hat es Martin Luther einmal sehr zutreffend gesagt. „Arbeit ist das halbe Leben.“, sagt auch der Volksmund.

Wenn eine Kirchengemeinde die Arbeit und ihre Gemeindemitglieder als Arbeitende sichtbar würdigt, dann wird sich ihre eigene Arbeit verändern. Themen der Arbeitswelt und Fragen der Wirtschaftsethik werden eine Rolle spielen, in Predigten und Gottesdiensten, in Erwachsenenbildung und Konfirmandenarbeit. Betriebe und Kirchengemeinden werden vor Ort anders ins Gespräch kommen. Die öffentliche Sichtbarkeit und Wirksamkeit der Kirchengemeinde werden sich wandeln.

Dies wird das öffentliche Gewicht der Stimme einer Kirchengemeinde nicht nur in einer Betriebskrise neu justieren, sondern bei den alltäglichen Fragen, die sich in der Arbeitswelt stellen. Und wer bei den für viele existentiellen Fragen der Arbeit Gehör findet, wird dies auch bei anderen gesellschaftlich relevanten Themen.

Wenn eine Kirchengemeinde sich auf diesen Weg begibt, ist sie nicht alleine. Der kda Bayern und seine Dekanatsbeauftragten unterstützen sehr gerne.