18. September 2018 um 19:00 - 21:00
Mit dem “Pflege-Weiterentwicklungsgesetz” 2008 wurden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistiger Behinderung und psychischen Erkrankungen ausgeweitet. Daraus entstand der “Betreuungsassistent”, zu dessen Aufgaben u.a. gehört, in enger Kooperation mit den Pflegekräften die Erkrankten zu alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen, Basteln, Singen usw. zu motivieren und sie dabei zu unterstützen und zu begleiten.
Soweit die sozial-politische Motivation, die in der Praxis von Betroffenen und Angehörigen eine breite Unterstützung erfährt. Der “Betreuungsassistent” findet in der veröffentlichten Meinung jedoch noch nicht den verdienten Widerhall.
Referent: Markus Weiss, Betreuungsassistent, München