Mitbestimmung stärkt Demokratie

BAYERN. Zum Jahresauftakt bewegt sich viel in punkto Mitbestimmung in Betrieben und kirchlichen Einrichtungen. Vom 1. Januar bis 30. April finden die Wahlen zur Mitarbeitervertretung (MAV) in der bayerischen Kirche und Diakonie statt und vom 1. März bis 31. Mai die Betriebsratswahlen. kda, afa und EAG unterstützen zusammen mit der Kirchenleitung die Wahlen und alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich vor Ort zur Wahl stellen. Dazu veröffentlichen wir auf unserer Website jede Woche Artikel, Interviews und Infoblocks zu den aktuellen Themen und Herausforderungen.

Viele Fragen – wir geben Antworten

Was muss man eigentlich alles können als Gewählte*r? Wie gehen Mitarbeitervertretungen und Betriebsrät*innen mit den Themen Datenschutz und Überwachung, mit der fortschreitenden Digitalisierung oder Konflikten um? Wie hat sich betriebliche Mitbestimmung im Laufe der Jahre entwickelt und wie wirken sich Neuerungen wie das Betriebsräte-Modernisierungsgesetz aus? Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Betriebsrat und Mitarbeitervertretung? Dazu haben wir Interviews mit Experten und Expertinnen vor Ort geführt, die sich auskennen. Ab heute gibt es jede Woche einen Beitrag dazu auf unserer Website „mitbestimmen!“ zum Lesen und Herunterladen.

Mitbestimmung nicht (mehr) selbstverständlich

Dass Beschäftigte durch einen Betriebsrat (BR) vertreten werden, ist in Deutschland leider nicht (mehr) selbstverständlich. Von 1996 bis 2020 ist der Anteil von Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat laut einer Auswertung des IAB Betriebspanels (Mai 2021) im Westen von 51 auf 41 Prozent gesunken, in Ostdeutschland von 43 auf 36 Prozent. Insbesondere in kleinen Betrieben (5 bis 50 Beschäftigte) liegt die Quote der Interessensvertretung bei niedrigen 5 Prozent. Wogegen es in größeren Betrieben ab 500 Mitarbeitenden zu 85 Prozent einen Betriebsrat gibt. Es kommt immer wieder vor, dass Kandidat*innen für die BR- oder MAV-Wahl eingeschüchtert werden oder versucht wird, die Gremien der Interessenvertretung an ihrer Arbeit zu hindern. Dabei stärken Interessenvertretungen auch mittelbar die wirtschaftlichen Interessen der Betriebe: Wenn Konflikte frühzeitig gelöst werden können, wenn Belegschaftsinteressen fair verhandelt werden und die Kollegen und Kolleginnen bei Neuerungen einbezogen werden.
Umso wichtiger ist es, dass Menschen, die diese wichtige Aufgabe übernehmen, Unterstützung und positive Rückmeldung bekommen. Deshalb stehen die Wahlen beim kda ganz oben auf der Agenda, denn „mitbestimmen!“ verbessert Arbeitsbedingungen und stärkt Demokratie – im Betrieb und in der Gesellschaft.

(Foto: PeopleImages/ Getty Images Signature via canva)

Arbeitnehmende, Kirche, Betrieb, Ehrenamt

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