Betriebsräte der Kirche heißen Mitarbeitervertretung

BAYERN. In diesem dreiteiligen Beitrag geht es in den folgenden Tagen um grundsätzliche Fragen der Mitarbeiter- und Arbeitnehmervertretung: Was sind die Unterschiede in kirchlichen Einrichtungen und privatweirtschaftlichen Betrieben? Auf welche rechtsgrundlagen stützt sich die Demokratie im Betrieb? Und: Welche Herausforderungen begegnen den gewählten Vertreter*innen?  Lesen Sie heute Teil 1: Betriebsräte der Kirche heißen Mitarbeitervertretung

Bekenntnis der Christlichen Sozialethik

Turnusmäßig rufen auch die Kirchen in diesem Jahr dazu auf, vom Wahlrecht bei den alle vier Jahre stattfindenden Betriebsrats- und Mitarbeitervertretungswahlen Gebrauch zu machen. Sie sind sich ökumenisch einig, dass gerade in kritischen Zeiten die Möglichkeit zur Mitbestimmung wahrgenommen werden muss und damit die Rechte der Beschäftigten gestärkt werden. Die Christliche Sozialethik bekennt sich zur betrieblichen Mitbestimmung als einem bewährten Gut der Sozialen Marktwirtschaft.

Keine Sozialromantik, sondern Grundpfeiler der Demokratie

Bei der Begleitung von Arbeitnehmervertreter*innen und ihren Gremien aus der Privatwirtschaft, dem öffentlichen Dienst und der Kirche begegnen wir häufig Menschen, die sich für andere einsetzen, die sich für demokratische Strukturen im Betrieb und kirchlichen Dienststellen stark machen und sie mitgestalten. Wir erleben Menschen, die in einer Zeit, in der viele Arbeitnehmende Angst um ihren Arbeitsplatz haben und deshalb zu vielen Kompromissen bereit sind, den Mut haben, sich Konflikten zu stellen und Verantwortung für andere zu übernehmen. Kollegen*innen, denen die Würde am Arbeitsplatz und das Miteinander im betrieblichen Alltag am Herzen liegen und die um den Erhalt ihrer Betriebe und Arbeitsplätze kämpfen.

Dieses Ehrenamt ist weder ein „Kaffeekränzchen“, noch spiegelt es eine „Sozialromantik“ vergangener Tage wider. Denn die betriebliche Interessenvertretung repräsentiert zwei wesentliche Grundpfeiler unseres Gesellschaftssystems: Solidarität und Demokratie. Ihre gesellschaftliche Bedeutung reicht weit über den betrieblichen Wirkungsrahmen hinaus. Diese von den Belegschaften gewählten Interessenvertretungen sind eine wichtige Säule der Demokratien in Europa, der sozialen Sicherung und des sozialen Friedens – gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten wie wir sie mit der Pandemie seit zwei Jahren erleben.

Weitere Informationen zur Arbeit der MAVen in Kirche und Diakonie finden Sie beim Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen.

Lesen Sie morgen in Teil 2 mehr über die gestzlichen Grundlagen der Mitbestimmung, insbesondere der kirchlichen Mitbestimmung.

(Foto: FatCamera/ Getty Images Signature via Canva)

Arbeitsbedingungen, Betrieb, Mitbestimmung, Konflikt, Solidarität, Führungskräfte, Arbeitnehmende, Kirche

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