Etappensieg für Sonntagsschutz

ALLGÄU. Die Regierung von Schwaben hat als Aufsichtsbehörde eine Sonntagsöffnung des Marktes Oberstdorf als nicht rechtskonform beanstandet. Vertreter der Allgäuer „Allianz für den freien Sonntag“ zeigten sich bei ihrem jüngsten Treffen mit dieser Einschätzung zufrieden, sprachen aber lediglich von einem „Etappensieg“. Denn auch andere Sonntagsöffnungen von Allgäuer Kommunen sind aus Sicht der Sonntagsallianz rechtlich nicht haltbar.

Besonderer Schutz des Sonntags

Die „Allianz für den freien Sonntag“ ist ein Zusammenschluss kirchlicher und gewerkschaftlicher Gruppen, die sich für den Erhalt des arbeitsfreien Sonntags einsetzen.
In Bayern gibt es aktuell 51 regionale Sonntagsallianzen. Die Allgäuer Sonntagsallianz wird getragen von der Gewerkschaft Verdi, der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), der katholischen Betriebsseelsorge und dem Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt (kda) der evangelischen Kirche. Zu den Zielen der Sonntagsallianz sagt Christian Dorn von der Betriebsseelsorge Allgäu: „Der arbeitsfreie Sonntag ist vom Grundgesetz geschützt als Tag der kollektiven Ruhe. Es ist ein Tag zum Aufatmen, ein Tag für das religiöse Leben und die Kultur, ein Tag für die Vereine, ein Tag für Familien und Freunde. Diesen Tag wollen wir vor dem Zugriff durch Profit und Kommerz bewahren.“ Und Stefan Schwarz, Betriebsratsvor-sitzender von FENEBERG, ergänzt: „Durch die ausgeweiteten Ladenöffnungszeiten im Handel hat die psychische Belastung der Beschäftigten zugenommen. Der Sonntag ist ein Zeitanker, ohne den der Weg in die Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft vorgezeichnet ist.“ Ulrich Gottwald vom kda weist noch auf einen anderen Aspekt hin: „Sonntagsöffnungen wirken auch gesellschaftlich ausgrenzend gegenüber Menschen, die schon an den Werktagen jeden Cent umdrehen müssen.“

Eindeutige Rechtsprechung

Die Rechtsprechung der letzten Jahre hat klargestellt: Sonntagsöffnungen sind immer die Ausnahme. Für sogenannte anlassbezogene Sonntagsöffnungen („Marktsonntage“) haben die Gerichte festgelegt: es muss immer der Anlass sein, der den Sonntag prägt und die Mehrzahl der Besucher anzieht. Dafür müssen die Kommunen schlüssige und nachvollziehbare Prognosen vorlegen. Der Markt Oberstdorf konnte das für die Veranstaltung „Frühlingshaftes Oberstdorf“ nicht, weshalb die Verordnung nun von der Regierung von Schwaben als nicht rechtskonform beanstandet wurde. „Das ist nur ein Etappensieg, denn wir sind überzeugt, dass auch andere Öffnungen im Allgäu den rechtlichen Vorgaben nicht genügen“, so Manuela Karn von Verdi. Die Sonntagsallianz Allgäu prüft deshalb momentan Verordnungen der Stadt Immenstadt und des Marktes Bad Hindelang. „Wir schicken den Gemeinden unsere Einwendungen und wenn nicht reagiert wird, schalten wir die Regierung von Schwaben als Rechtsaufsicht ein. Als letztes Mittel behalten wir uns auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht vor“, so Christian Dorn.
Denn es gilt, so die Vertreter der Allianz übereinstimmend, den Sonntag als vom Grundgesetz geschützten Tag der Arbeitsruhe zu bewahren.

Sonntagsschutz

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