Das vierte biblische Gebot „Du sollst Vater und Mutter ehren“ erinnert daran, dass unser Leben auf vorangegangenen Generationen aufbaut, denen wir Wesentliches verdanken. Eine Gesellschaft, die Armut im Alter zulässt, hat ein Problem. Eine sozial gerechte Rentenpolitik ermöglicht ein würdiges Leben im Alter, verhindert Altersarmut und greift die strukturellen Fragen zur Erwerbstätigkeit von Frauen auf! Deshalb ist es wichtig, das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung auf über 50% anzuheben, Erziehungs- und Pflegearbeit besser zu bewerten und den allgemeinen Mindestlohn an eine armutsfreie Rentenhöhe anzupassen.
Altersarmut vielschichtig bekämpfen
Unser System der Rentenversorgung ist auf eine kurze Formel zu bringen: Je höher und stetiger das Einkommen desto höher die Rente. Deshalb ist es wichtig, das die arbeitsweltlichen Rahmenbedingungen so gestaltet werden, die mehr Frauen wirtschaftliche Unabhängigkeit ermöglichen und das Risiko von Altersarmut senkt.
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Das Bündnis fordert daher:
Mehr Tarifbindung – mit einem Tariftreue- und Vergabegesetz
In Bayern gibt es im Gegensatz zu anderen Bundesländern noch immer kein Gesetz, das die Vergabe öffentlicher Aufträge nach fairen tariflichen Bedingungen regelt. Nach aktuellen Zahlen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung sind im Freistaat nur noch 25 % der Betriebe tarifgebunden und nur noch 51 % der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen tätig. Das könnte der Landtag einfach ändern.
Vorbildliche Arbeitgeber*innen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, können durch ein Tariftreue- und Vergabegesetz bevorzugt werden. Allein schon das Auftragsvolumen bei öffentlichen Aufträgen zeigt, dass eine gesetzliche Regelung jetzt so schnell wie möglich kommen muss. So haben Freistaat und Kommunen in Bayern im ersten Halbjahr 2021 rund 15 Milliarden Euro für öffentliche Aufträge ausgegeben. Mit so viel Geld hat der Staat nicht nur eine große Verantwortung, sondern auch Gewicht auf dem Markt. Und dieses Gewicht muss er nutzen, um gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne nach Tarif aktiv zu fördern und so seiner Verantwortung nachzukommen.
Vor allem die Branchen Bau, Reinigung, Müllabfuhr, ÖPNV und Catering sind davon betroffen. Menschen, die für unsere Kinder Schulgebäude bauen, Essen kochen, die Klassenzimmer saubermachen oder den Müll abholen, werden aktuell nur allzu oft mit Dumpinglöhnen abgespeist. Das ist einfach ungerecht! Die „Geiz ist geil“-Mentalität der öffentlichen Hand muss endlich ein Ende haben!
Durch die sinkende Tarifbindung entgehen Freistaat, Sozialkassen und Bürger*innen jährlich Einnahmen in Höhe von 10 Milliarden Euro. Dieses Geld wird anderswo dringend gebraucht.
In einem “Faire-Löhne-Gesetz“ sollen öffentliche Aufträge, Konzessionen und staatliche Wirtschaftsförderung, Forschungsmittel und Versorgungsaufträge künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif entlohnen und faire Arbeitsbedingungen bieten.
Geregelt werden kann auch, dass der oder die Auftragnehmer*in ausbildet, Beschäftigte mit Behinderungen angemessen berücksichtigt oder eine betriebliche Frauenförderung etabliert hat. Die Mindestarbeitsbedingungen sollen dabei durch Verordnungen festgelegt werden. Kontrolliert werden sollen die Vorgaben von einer staatlichen Prüfstelle Tariftreue.
Bundesländer wie z.B. das Saarland und Berlin, haben hier eine Vorreiterrolle übernommen. Das Saarländische Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) ist seit dem 08.12.2021 in Kraft getreten. Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) ist gültig ab dem 01.12.2022.
Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zu Bildungszwecken
Ein Bildungszeitgesetz, das einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung für Bildungsmaßnahmen und das Recht auf Weiterbildung garantiert, gibt es bereits in 14 von 16 Bundesländern. Nur Bayern bildet hier neben Sachsen die Ausnahme.
Der strukturelle und digitale Wandel der Arbeits- und Lebenswelt stellt die Beschäftigten in Bayern beruflich und privat vor neue Herausforderungen. Nicht nur im Beruf, sondern auch im Ehrenamt müssen sich Beschäftigte auf steigende Qualifikationsanforderungen einstellen. Deshalb benötigen sie Zeit und Möglichkeiten, um sich jenseits der Arbeit weiterzubilden.
Von gut qualifizierten und mündigen Beschäftigten profitieren sowohl die Unternehmen als auch die Gesellschaft insgesamt.
Beispiel Baden-Württemberg: Bildungszeit Baden-Württemberg
Novellierung Bayerisches Gleichstellungsgesetz
1996 trat das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGlG) ist 1994 in Kraft. Zum Geltungsbereich des Gesetzes gehören die Behörden, Gerichte und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Bayern, die Gemeinden, Gemeindeverbände und die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Gleichstellungsbeauftragte erfüllen eine Vielzahl von Aufgaben. Grundsätzlich achten sie darauf, dass im beruflichen Umfeld niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt wird. Dazu müssen Gleichstellungsbeauftragte bestellt und Gleichstellungskonzepte entwickelt werden. Aber etwa ein Fünftel der Bayerischen Dienststellen ist dem Auftrag im Gesetz nicht nachgekommen.
Bei der Anhörung im Landtag im Oktober 2021 wurde das Bayerisches Gleichstellungsgesetz von Expertinnen als zahnloser Tiger bezeichnet. Auch der letzte Gleichstellungsbericht hat ergeben, dass viele Behörden kein Gleichstellungskonzept haben. Ausgliederungen oder Veränderung der Rechtsform führen dazu, dass das Gesetz und damit das Ziel einer geschlechtergerechten Gesellschaft nicht mehr gelten.
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte bringen zusätzlich frauenspezifische Belange oder Belange von Menschen, die von Diskriminierung auf Grund zugeschriebener Geschlechterrollen betroffen sind in die Politik ein. Sie machen öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und arbeiten mit Frauenorganisationen zusammen. Dadurch werden die Interessen von Frauen sichtbar und hörbar, öffnen und demokratisieren so die kommunale Politik. Damit sie dieser Aufgabe nachkommen können, braucht es dringend im Gesetz verbindliche Regelungen für Freistellung, Geldmittel und Büroausstattung.
Noch in ihrer Regierungserklärung im Juli 2022 hatte Arbeits- und Sozialministerin Ulrike Scharf eine Novellierung in dieser Legislaturperiode in Aussicht gestellt.
Völlig unverständlich ist daher die Entscheidung der Staatsregierung, dass eine Novellierung in der laufenden Legislaturperiode nicht länger angestrebt wird. In der Begründung für diese Entscheidung verweist das Sozialministerium auf eine notwendige Beteiligung der Kommunen. Hierfür sei allerdings „angesichts der derzeitigen Energie- und Flüchtlingskrise nicht der richtige Zeitpunkt“.
Flächendeckende und lückenlose Kinderbetreuungs- und Pflegeangebote
Die aktuelle Lage – gerade in den Großstädten – gestaltet sich wie folgt: es gibt nicht genügend ausgebildete Fachkräfte, so kann der Bedarf weder im Bezug auf die Kinderbetreuung als auch in der Pflege gedeckt werden.
Dies spiegelt sich vor allen Dingen in Notschließungstagen, dem Einspringen von Eltern als zusätzliche Hilfskräfte oder in der verkürzten Betreuungszeit wider. Es stellt eine Herausforderung dar, überhaupt einen Kitaplatz zu finden. Da die Arbeitstätigkeit der Eltern aufgrund vieler Faktoren, unter anderem auch aufgrund der Inflation, der gestiegenen Mietkosten oder auch der im Sinne der Gleichstellung zunehmend von Bedeutung ist, zieht dies eine Inkompatibilität von Arbeit und der Kinderbetreuung nach sich.
Ähnlich verhält es sich bei der Betreuung von älteren, kranken oder beeinträchtigen Menschen. So ist die Nachfrage nach unterstützenden stationären wie ambulanten Hilfen höher als das Angebot der Dienstleister.
Auch heute ist die Pflege weiblich und wird daher größtenteils von Frauen geleistet, die abhängig vom Pflegebedarf mehr oder minder arbeiten können. Auch hier ist der Personalmangel sichtbar, so werden kurzfristig Termine abgesagt, verschoben oder die Dienstleistung seitens des Erbringers gekündigt. Daher ist es von Notwendigkeit seitens der Politik die Bedingungen für eine bessere Versorgung zu schaffen.
Unabhängig davon, ob man auf dem Land oder in der Stadt wohnt, sollten sowohl Kinderbetreuungs- als auch Pflegeangebote geschaffen werden, die für die Nahestehenden entlastend wirken und niederschwellig sowie kurzfristig zugänglich sind.
Sozialer Wohnungsbau, bezahlbare Mieten, genossenschaftliches Wohnen
Rekord-Anstieg der Mieten in München:
„Die Kosten für eine Wohnung sind binnen zwei Jahren um 21 Prozent gestiegen.“
Das haben Oberbürgermeister Dieter Reiter und Sozialreferentin Dorothee Schiwy bei der Vorstellung des Mietspiegels im März 2023 bekannt gegeben.
Dieses Zitat spiegelt die aktuelle Situation des Mietmarktes in Bayern – vor allen Dingen in München wider. Es ist von hoher Bedeutung, dass Wohnen ein Grundrecht bleibt und jeder Mensch dauerhaft eine sicheren sowie bezahlbaren Wohnraum hat.
Aus diesem Grund ist es von Bedeutung folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Ausbau des familien- und generationsgerechten sozialen Wohnbaus, Stärkung und Förderung von genossenschaftlichen Bauen und Wohnen, Erhöhung und Anpassung von Wohn- und Energiegeld sowie die Förderung von Modell-Projekten: Pflege, Wohnen und Erwerbsarbeit.
So sollten Wohnungen für Familien geschaffen werden, in welchen ausreichend Platz vorhanden ist und kindergerecht ist – Gefahren vermieden werden können. Auch genossenschaftliches Wohnen und Bauen ist ein Thema, häufig haben diese hohen Forderungen an Eigenkapital, welches erbracht werden muss. So kommt diese Wohnform häufig für finanziell schlechter gestellte Familien und Paare nicht in Frage. Viele Familien und vor allen Dingen Ein-Eltern-Haushalte haben kaum Rücklagen.
Die Stadt München bietet für Familien sogenannte „München-Modell“ an, dieser Berechtigungsschein dient dazu, dass Menschen mit mittlerem und niedrigem Einkommen einen kostengünstigen Wohnraum finden. Daher ist die Politik in der Verpflichtung zu unterstützen.
Wenn an generationsgerechten sozialen Wohnbau gedacht wird, so ist damit auch die Barrierefreiheit und die Gefahrenreduktion verbunden. Barrieren bedeuten für ältere, erkrankte Menschen – aber auch für Schwangere und Kinder, vor allen Dingen Herausforderung und ein Unterlassen von bestimmten Handlungen.
Einführung niedrigschwelliger Anlaufstellen für soziale Leistungen
„Die Zahl der Menschen in Bayern, die aufgrund zu geringer Renten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen muss, steigt seit Jahren weiter an.
Betraf dies im Jahr 2006 rund 82.000 Menschen, waren es Ende 2021 bereits 129.000. Zuletzt gab es bis Mitte 2022 nochmals eine massive Steigerung auf 137.000.
Dabei zeigt sich, dass etwas weniger Menschen die Grundsicherung bei Erwerbsminderung (55.000) beanspruchen und etwas mehr die Grundsicherung im Alter (82.000). Der starke Anstieg der Gesamtzahl ist dabei auf die Grundsicherung im Alter zurückzuführen. Gerade bei dieser ist davon auszugehen, dass die Zahlen fast zwei Drittel unterschätzt sind.
Hintergrund ist die Beobachtung, dass ein erheblicher Anteil der Betroffenen etwa aus Unwissenheit oder Scham, Angst vor bürokratischen Hürden oder der Sorge, ihre Kinder könnten herangezogen werden, ihre Ansprüche erst gar nicht geltend macht.
Die starke Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung deutet auf eine hohe verdeckte Altersarmut hin.“
Quelle: DGB Rentenreport
Hier braucht es dringend Verbesserungen sowohl durch entsprechende Informationen für Betroffene als auch durch vereinfachte Antragsverfahren.
Zu einem einfachen Zugang gehören: einfache und barrierefreie Sprache, übersichtliche Formulare, regionale Anlauf- und Beratungsstellen, Überprüfung der Komm- und Gehstrukturen, Reduzierung von Warte- und Bearbeitungszeiten und digitaler Zugang zu Anträgen und Beratungsangeboten.
Weiterführende Infos:
DIW: Die Angst vor Stigmatisierung hindert Menschen daran, Transferleistungen in Anspruch zu nehmen
DIW Wochenbericht: Bis zu 60 Prozent aller Berechtigten nehmen Grundsicherung nicht in Anspruch
Das breite Bündnis gegen Altersarmut in Bayern, insbesondere von Frauen, hat in dieser Woche eine Social Media Kampagne zu den bayerischen Landtagswahlen 2023 gestartet.
Das Bündnis möchte den Blick von Wählerinnen und Wählern in Bayern zum Thema Altersarmut von Frauen schärfen:
Bilder: Bündnis gegen Altersarmut in Bayern, insbesondere von Frauen
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