GENF/ BERLIN. Im Herbst 2018 nahm ein Ausschuss des Hochkommissariats für Menschenrechte in Genf u.a. die deutsche Grundsicherung unter die Lupe, um zu überprüfen, ob Deutschland den UN-Sozialpakt einhält. Ein kda-Video für die bayerische Initiative Rechte statt Reste erklärt die wichtigsten Ergebnisse.
Kritik an Höhe der Leistungen und Sanktionen
Die UN stellen klar: Hartz IV sei zu niedrig und sichere die Wohn- und Stromkostenkosten armer Familien nicht ausreichend ab. Durch Sanktionen sei das Existenzminimum zusätzlich gefährdet. Eine Überprüfung der Grundsicherung werde notwendig. Hinsichtlich des Problems der Kinderarmut und der Gefährdung des Rechts auf Wohnen fordert der zuständige UN-Ausschuss sogar einen dringlichen Zwischenbericht schon in zwei statt turnusgemäß erst fünf Jahren. Hierzu gehört auch die Frage der Wohnkostenerstattung in der Grundsicherung, die die kirchlich-gewerkschaftliche Initiative Rechte statt Reste bei einer Anhörung in Genf problematisiert hatte.
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Mehr InformationenWerden die Empfehlungen aus Genf in Berlin gehört?
Am 25. Januar diskutierten Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, darunter der Initiative Rechte statt Reste, in Berlin mit Vertreter*innen aus drei Bundesministerien über die Umsetzung der UN-Empfehlungen. Die Frage „Wie geht es weiter?“ blieb dabei jedoch noch weitgehend unbeantwortet. Deutlich wurde, dass Empfehlungen der internationalen Menschenrechtsexpert*innen vor allem dann eine Chance haben, in Berlin gehört zu werden, wenn sie von der Zivilgesellschaft weiter mit Nachdruck vertreten und von Bundestagsabgeordneten unterstützt werden. Das Engagement für die sozialen Menschenrechte muss weitergehen.
Foto: kda Bayern