MÜNCHEN. Die Vereinten Nationen haben überprüft, wie gut oder schlecht Deutschland die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte umsetzt, die der UN-Sozialpakt vorschreibt. Jetzt liegen ihre abschließenden Bemerkungen auf Deutsch vor. Es handelt sich um eine Arbeitsübersetzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Offizielles Dokument bleibt die englische Originalfassung der Concluding Observations.
Wichtige Forderungen zur deutschen Grundsicherung
Der zuständige Ausschuss der Vereinten Nationen, ein internationales, 18köpfiges Gremium von renommierten Juristen und Menschenrechtsexpert*innen, übt in seinem Abschlussdokument an verschiedenen Stellen deutliche Kritik am System der Grundsicherung in Deutschland. Unter anderem kommt er zu folgenden Empfehlungen, die die Bundesregierung bis zum nächsten Staatenberichtsverfahren im Jahr 2023 bearbeiten soll:
- „Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, die Leistungen der Grundsicherung zu erhöhen, indem die Berechnungsmethode für das Existenzminimum unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 verbessert wird.“ (Abs. 47)
- „Er ruft den Vertragsstaat außerdem dringend auf, die Sanktionsmechanismen zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass das Existenzminimum immer erhalten bleibt.“ (Abs. 47)
- „Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat folgende Maßnahmen: (…) Erhöhung der Grenzen für die Übernahme der Wohnkosten in der sozialen Grundsicherung, um den Marktpreisen Rechnung zu tragen; (…) “ (Abs. 55)
- „Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, mithilfe wirksamer Maßnahmen zu gewährleisten, dass der grundlegende Strombedarf aller Haushalte gedeckt wird und so die Unterbrechung der Stromzufuhr in Haushalten, die ihren Mindestbedarf finanziell nicht tragen können, zu vermeiden.“ (Abs. 57)
Titelbild: Die Grundsicherung reicht gerade mal “für ‘n Appl und ‘n Ei”. (Foto: kda Bayern)