Das Existenzminimum bleibt antastbar

KARLSRUHE. Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz-IV-Sanktionen lässt menschenrechtliche Forderungen unerfüllt. Im vergangenen Jahr hatten die Vereinten Nationen die Bundesrepublik explizit dazu aufgefordert, das Existenzminimum in jedem Fall zu gewährleisten.

Immer noch empfindliche Einschnitte ins Existenzminimum

Mit seinem Sanktionsurteil nimmt das Bundesverfassungsgericht den Jobcentern die Möglichkeit, bedürftigen Menschen die Grundsicherung um 60 Prozent oder sogar vollständig zu kürzen. Kürzungen des Existenzminimums um bis zu 30 Prozent beanstanden die Richterinnen und Richter dagegen in der Höhe nicht.

UN fordern weitergehende Beschränkung von Sanktionen

Das Gericht bleibt damit hinter menschenrechtlichen Anforderungen zurück. Der Sozialausschuss am Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen hatte die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen einer Überprüfung des UN-Sozialpaktes im Oktober 2018 dringend dazu aufgerufen, „die Sanktionsmechanismen zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass das Existenzminimum immer erhalten bleibt.“ (vgl. Abs. 47 )

Kritik von Kirchen und Gewerkschaften

Vertreter von Kirchen und Gewerkschaften in Bayern kritisieren das Urteil: „Zwar werden die schlimmsten Kürzungen abgeschafft, aber das Existenzminimum, das allen Bürgern garantiert sein muss, kann weiterhin verletzt werden. Ein Minimum darf man nicht kürzen“, sagte dazu Willibald Strobel-Wintergerst, Leiter der Caritas München Mitte.

Johannes Rehm, Leiter des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern, stellte fest: „Die Grundsicherung in Deutschland ist ohnehin sehr lückenhaft, wie alle wissenschaftlichen Gutachten zeigen. Zusätzliche Kürzungen schneiden die Betroffenen von jeglicher gesellschaftlichen Teilhabe ab und gefährden auch ihre physische Gesundheit.“

Aus Sicht von Hubert Thiermeyer, Fachbereichsleiter bei ver.di Bayern, ist nun die Politik gefragt: „Die Bundesregierung sollte nicht bei den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts stehen bleiben. Wenn Sie ihre rechtlichen Verpflichtungen aus dem UN-Sozialpakt ernst nimmt, muss sie endlich sicherstellen, dass in unserem Land kein Mensch mehr unter dem Existenzminimum lebt.“

Armut, Arbeitslosigkeit, Gerechtigkeit, Ethik

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