Grundrente ab 1. Juli 2021

NÜRNBERG. Am 1. Juli soll die Auszahlung der Grundrente erfolgen. „Ein Antrag auf Grundrente muss nicht extra beantragt werden. Alle 26 Millionen Versicherungsverläufe von Versicherten der Deutschen Rentenversicherung werden dazu automatisch überprüft“, so Diakon Jürgen Hopf, zuständig für das „Projekt Soziale Selbstverwaltung“ im kda Bayern.

Auszahlung unter bestimmten Kriterien

Alle Ansprüche auf Grundrente werden rückwirkend zum 1. Januar 2021 ausbezahlt. Laut dpa-Informationen schätzt das Bundesarbeitsministerium den monatlichen Zuschlag für die Rente bei Betroffenen auf durchschnittlich 75 Euro. Der Gesetzgeber geht ebenfalls davon aus, dass ca. 1,2 bis 1,5 Millionen Versicherte von der Grundrente profitieren.

Ab Juli 2021 werden die entsprechenden Rentenbescheide verschickt. Dann sollen auch die ersten Versicherten die Leistung der Grundrente erhalten. Anspruch auf den Grundrentenzuschlag hat, wer mindestens 33 Jahre mit bestimmten Rentenzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kann und dennoch nur eine relativ kleine Rente erhält. Den vollen Grundrentenzuschlag gibt jedoch es erst ab 35 Beitragsjahren. Der Grundrentenzuschlag wird jedoch nur in voller Höhe ausgezahlt, wenn das zu versteuernde Einkommen einer alleinstehenden Person unter 1250,- Euro liegt – das entspricht dem 36,56-fachen des aktuellen Rentenwertes. Bei einem Ehepaar darf das gemeinsame Einkommen jedoch nur unter 1950.- Euro monatlich liegen.

Richtiger Schritt, aber großer Verwaltungsaufwand

Jürgen Hopf, der auch Bezirksvorsitzender von Ober- und Mittelfranken der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Soziale Fragen in Bayern und Thüringen e. V. (EAG) und Mitglied des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern ist, hält zwar die Grundrente für einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Er beklagt aber den sehr großen Verwaltungsaufwand für die Berechnung der Ansprüche bei Rentenversicherungsträgern.

„Nach Angaben der Rentenversicherung betragen die Verwaltungskosten im Einführungsjahr 2021 rund 24 Prozent der Rentenleistung. Für die Einzelfallprüfungen und die individuellen Berechnungen werden etwa 18 Euro pro Grundrentenempfänger veranschlagt. Selbst in den anschließenden Jahren, wenn der Grundrentenanspruch ermittelt ist und die Zuschläge laufend ausgezahlt werden, fallen noch 13 Prozent Verwaltungskosten an. Das ist deutlich mehr als die bislang übliche niedrige Verwaltungskostenquote der Rentenversicherung in Höhe von 1,3 Prozent.“, so Hopf.

Obwohl ein Großteil der zusätzlichen Aufwendungen für die Verwaltungskosten durch staatliche Mittel ausgeglichen werden, belastet dies nicht unerheblich die reguläre Arbeit bei den Trägern der Rentenversicherung. So werden sich voraussichtlich die Laufzeiten der Antragsbearbeitung verlängern.
Kritisch wird von ihm auch die Vermischung der bisher getrennten Aufgabenbereiche der Finanzverwaltung und der Rentenversicherung gesehen. „Die Zusammenführung und Koordinierung dieser beiden bisher getrennten Bereiche ist komplex und nur mit einem hohen Aufwand an Personal, Zeit und Kosten zu realisieren.“, so Hopf.

Rente, Politik, Gerechtigkeit, Alter

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