BAYERN. Seine Rechte zu kennen, ist die erste Voraussetzung für eine gute Verhandlungsposition. Das gilt auch für die Mitarbeitervertretung (MAV) und für eine gute Gesprächsbasis zwischen MAV und Leitung. Darüber hinaus gibt es weitere Faktoren im Umgang miteinander, die wesentlich sind für ein konstruktives Miteinander – auch und gerade wenn es Interessengegensätze gibt.
MAV-Arbeit nicht überall selbstverständlich
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben erleben viele Frauen und Männer in den MAVs oft noch immer zu wenig Wertschätzung und Beachtung. Viele MAVs haben zu kämpfen, weil sie beispielsweise von der Dienststellenleitung über mitbestimmungsrelevante Angelegenheiten nicht informiert oder einfach übergangen werden. Vielerorts ist die Freistellung von der regulären Tätigkeit ein nicht endend wollender Konfliktherd. Dadurch nimmt die Motivation immer mehr ab, eigene Zeit und Kraft in die MAV-Arbeit zu investieren, oder überhaupt bereit zu einer Kandidatur zu sein. Nicht selten erleben gewählte Vertreter*innen Benachteiligungen, Anfeindungen und andere gesundheitsgefährdende Belastungen. In der Folge kann dies zum Burn-out-Syndrom oder anderen ernsthaften Erkrankungen führen.
Prozesse müssen eingeübt werden
Ein funktionierendes Mitbestimmungsmodell hängt in erheblichem Maße auch davon ab, inwieweit ein Miteinander und die dazugehörigen Aushandlungsprozesse eingeübt sind und sich dieses Vertretungsmodell als anerkannte betriebliche und gemeindliche Kultur etablieren konnte. Wesentlich dabei ist, mit welchem Selbstverständnis Leitende in der Kirche ihren MAVen begegnen. Werden sie als reiner Störfaktor bei der Erfüllung von Leitungsaufgaben interpretiert, ist der Konflikt vorprogrammiert. Werden sie als selbstverständlich mit im Boot fahrende Vertretung der Mitarbeitenden gesehen, ist eine wichtige Voraussetzung erfüllt.
Sozialethisches Handeln in der Arbeitswelt Kirche und dienstgemeinschaftliches Handeln schließt den demokratischen und solidarischen Gedanken mit ein. Dafür braucht es das Zusammenspiel von Mitarbeiterschaft, ihrer gewählten MAV-Vertretung und den Dienstgebern. Diese drei Gruppen sind untrennbar aufeinander bezogen und müssen je ihren Teil zum Gelingen des kirchlichen Auftrages beitragen.
Gewinn für alle
Viele Pfarrer*innen und Dekane*innen profitieren davon und bestätigen, wie hilfreich eine in Anspruch genommene offizielle Vertretung aller Mitarbeitenden für die kirchliche Arbeit ist. Die fürsorgliche und sachkompetente Beratungsarbeit eines gut ausgebildeten Gremiums, das ernst genommen wird, ermöglicht den Mitarbeitenden ein gutes Sicherheitsgefühl bei schwierigen Entscheidungen und Konflikten. Es erhöht die Freude und Motivation erheblich, für ihre Kirche zu arbeiten. Maßgeblich dürfte diese auch zu einer Erleichterung und Entspannung der Gesamtarbeit beitragen. Gute MAV-Arbeit nützt allen, den Leitungen, den Pfarrerinnen und Pfarrern, den Mitarbeitenden, der Gemeinde und der gemeinsamen Atmosphäre. Konflikte können versachlicht und vertrauensvoller bearbeitet und auch gelöst werden.
Mitbestimmung braucht Kompetenz
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Das gilt auch im Bereich der Mitbestimmung. Um eine effektive und gute Arbeit leisten zu können, müssen die in die MAV Gewählten mit spezifischen Fähigkeiten und Kompetenzen ausgerüstet werden. Hierzu benötigen sie geeignete Fortbildungen. Die Kenntnisse der Rechte und Regelungen sind ein wichtiger Teil der notwendigen Qualifikation. Aber ebenso wichtig sind Fähigkeiten der Person in sozialer und emotionaler Kompetenz.
Menschen, die gewählt wurden, um Belange, Rechte und Konflikte ihrer Kolleginnen und Kollegen zu vertreten, müssen in besonderem Maße handlungsfähig sein. Im eigenen Gremium kommt es beispielsweise darauf an, ein kommunikatives und konfliktfähiges Team zu bilden. Für die Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung ist es wichtig, auf beiden Seiten Vertrauen entwickeln zu können und dennoch in den Verhandlungen die eigenen Standpunkte erfolgreich zu vertreten. In der Mitarbeiterschaft braucht es Empathie und Sachkenntnisse, um die Kolleginnen und Kollegen auch bei diversen sozialen Schwierigkeiten beraten zu können. Die Mitarbeitervertreter*innen müssen für diese Arbeit eine starke Persönlichkeit entwickelt haben und solidarisch handeln können.
Wenn in kirchlichen Dienststellen beziehungsweise in der Gemeinde Missstimmung herrscht, die Kooperationen nicht so gut funktionieren, dann mag das nicht nur am Arbeitgeber oder an den Mitarbeitenden liegen. In vielen Fällen lässt sich durch Beratung und gezielte Fortbildung auf beiden Seiten eine gute Verhandlungsbasis schaffen.
Fortbildungen für MAVen finden Sie hier:
DGB Bildungswerk Bayern e.V.
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
KAB – Institut für Fortbildung und angewandte Sozialethik GmbH
Verband Kirchlicher Mitarbeitender – vkm Bayern
(Foto: BraunS/ Getty Images Signature via Canva)