SCHWEINFURT. Seelsorge im Betrieb bedeutet für uns, da zu sein für die Menschen am Ort ihrer Arbeit, unabhängig von ihrer betrieblichen Stellung oder ihrer religiösen/weltanschaulichen Ausrichtung. Wir interessieren uns für die Hoffnungen und Sorgen, die sich mit der Arbeit verbinden. Denn Arbeitszeit ist für uns Lebenszeit, also eine Zeit, in der sich unser Leben mit seinen schönen, aber auch schwierigen und belastenden Situationen abspielt.
Die Regionalstelle Schweinfurt und die Katholische Betriebsseelsorge Schweinfurt boten dazu passend erneut einen Fortbildungstag zum Thema „Trauer im Betrieb“ an. Arbeitnehmervertreter*innen aus Betrieben und Einrichtungen aus Schweinfurt und der Rhön nahmen teil.
„Trauer“, die uns im Betrieb begegnet
In diesem Jahr richteten wir das Augenmerk auf die „Trauer“, die uns im Betrieb begegnet:
Ausgelöst durch den plötzlichen Tod eines Kollegen, einer Kollegin nach langwieriger Krankheit oder durch einen (Betriebs-)Unfall. Immer wieder stehen die Arbeitnehmervertretungen und die Mitarbeitenden einer Abteilung vor der Konfrontation mit dem Tod. Auch die in den Betrieb mitgebrachte Nachricht des Ablebens eines nahen Angehörigen von Mitarbeitenden bringt das Gleichgewicht von Menschen in eine Disbalance.
Was aber heißt das konkret? Von den Teilnehmenden geschilderte Beispiele und Erlebnisse verändern die Mitarbeitenden, aber auch das Klima in den Abteilungen und im Betrieb.
Wer ist bei einem Notfall für welches Thema zuständig? Wer übernimmt welche Aufgaben? Wie und wo können Arbeitnehmende über das Erlebte sprechen? Wo ist Platz für Zeiten der Trauer im betrieblichen Ablauf, wo doch Maschinen und Anlagen eng getaktet sind oder dringende Projekte kurz vor ihrem Abschluss stehen?
Nach dem Austausch erarbeiteten die Teilnehmenden in Kleingruppen eine „Checkliste der Zuständigkeiten“, die ein betriebliches Vorgehen klären und notwendige Regeln enthalten soll. Ja nach Betrieb/Einrichtung werden weitere Modifizierungen erforderlich sein.
Würdig Abschied nehmen
Über „würdiges Abschiednehmen“ gibt es sowohl in den Betrieben, als aber auch in den einzelnen Abteilungen, unterschiedliche Auffassungen.
Mit Betriebsrat Jürgen Schenk, stellv. Betriebsratsvorsitzender bei Schaeffler Technologies AG & Co. KG, Schweinfurt, hatten wir einen erfahrenen „Fachmann“, der aus seiner betrieblichen Praxis berichtete.
Er stellte vor, welche organisatorischen Wege es im betrieblichen Ablauf gibt, wer für welche Schritte zuständig ist. Seine Erfahrungen gab er weiter und beantwortete die unterschiedlichen Fragen, z. B. nach der persönlichen Würdigung Verstorbener bei Beerdigungen oder Nachrufen in der Presse. Weiter stellte er die Form und den Ablauf einer Würdigung, der Totenehrung im Betrieb, vor, in dem er tätig ist. Er gab Anregungen und beantwortete auch hier die aufkommenden Fragen. Wichtig sei vor allem, was sich die Angehörigen wünschen, aber auch an Hilfe und Unterstützung erwarten. Daher sei jeder Sterbefall einmalig, aber für alle gelte ein und dieselbe betriebliche Regelung.
Immer wieder gelte, so der Referent, sich mit dem gesellschaftlichen Tabu-Thema „Sterben“ auseinanderzusetzen und Mitarbeitende und Vorgesetzte zu sensibilisieren.
Am Ende der Fortbildung waren sich die Teilnehmenden einig, dass sie sich weiter mit dem Thema „Trauer im Betrieb“ befassen und fortbilden lassen wollen, da sich Vertreter*innen in betrieblichen Gremien ändern, zum Thema weitere Fragen gehören und Anregungen erwünscht sind. Denn nicht nur betriebliche Regelungen sind unterschiedlich, sondern auch die arbeitsrechtlichen Festlegungen. Daher wird es ein weiteres Modul zum Thema im Juli 2020 geben.
Titelbild: Die Teilnehmer*innen des zweiten Seminarmoduls, das sich mit dem Umgang mit Tod und Trauer im Betrieb beschäftigte. (Foto: kda Bayern)