Geheimhaltungsverpflichtung der Rentenkommission in der Kritik

NÜRNBERG. Die Rentenkommission der Bundesregierung unterliegt der Verschwiegenheit, Zwischenergebnisse und eingebrachte Konzepte der Geheimhaltung. Eine Petition möchte diesen undemokratischen Sachverhalt ändern.

In der Vergangenheit wurden immer wieder Kommissionen von der Bundesregierung eingesetzt, die dann im Geheimen tagten und einen Vorschlag erarbeiteten. Beim Beschluss im Bundestag zu den Gesetzen, die daraufhin folgten, hatten Politiker dann die Möglichkeit auf den Vorschlag von Experten oder Sachzwänge zu verweisen. Minderheitsvoten aus der Kommission konnten leicht ignoriert und Verantwortung abgeschoben werden.

Ausgangsbasis für eine solche Praxis ist die Geheimhaltungspflicht, der die Verhandlungen und ihr Gegenstand unterliegen. Kein Kommissionsmitglied darf über den aktuellen Verhandlungsstand oder die Positionen berichten. Auf diese Weise ist wirtschaftlichen Lobbyinteressen der Finanzwirtschaft und des Versicherungswesens leicht Tür und Tor geöffnet. Gleichzeitig ist diese Geheimhaltung einem Rechtsstaat und einer Demokratie unwürdig. Eine bundesweite Petition möchte dehalb die gängige Praxis ändern.

Weitere Informationen und die Möglichkeit, die Petition an Bundessozialminister Hubertus Heil zu unterzeichnen, finden Sie hier.

In den nächsten Tagen erscheint hier ein weiterer Artikel zur Rententhematik.

Titelbild: Thomas Krämer, EAG e.V.

Rente, Politik

Meldungsarchiv

Vorheriger Beitrag
22 Jahre Gesicht und Stimme des kda in Augsburg
Nächster Beitrag
Grenzerfahrungen beim Pilgern im Allgäu

Ähnliche Beiträge