Nein zu Gewalt an Frauen am Arbeitsplatz! ILO-Konvention 190 – jetzt ratifizieren!

NÜRNBERG. Zum diesjährigen Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen am 25.11.2022 wurde das DGB-Haus mit einem Riesenbanner versehen. Auch der kda Bayern schließt sich der politischen Forderung nach einer zügigen Ratifizierung der ILO-Konvention gegen sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz (C190) und die Umsetzung in nationale Gesetzgebung an.

Freitag, 25.11.2002 um 11.30 Uhr: Unterstützer*innen der politischen Aktion zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt sind zum Kornmarkt gekommen. Die Spannung steigt und dann ist es soweit. Rumms und Flatter, das Riesenbanner zeigt sein Gesicht am siebenstöckigen DGB-Hochhaus am Kornmarkt und ruft seine Message über die Dächer von Nürnberg: „Rote Karte gegen Sexismus und Gewalt! Ilo-Konvention 190 Ratify Now!“

Mutwillige Verletzungen am Arbeitsplatz

Dramatische Zahlen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von 2019 belegen den Handlungsbedarf: 13 Prozent (ca. 500.000) der erwerbstätigen Frauen haben in den zurückliegenden drei Jahren sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfahren. Frauen wurden mehr als doppelt so häufig wie Männer belästigt. Mehr als die Hälfte der Belästigungen gingen von Dritten – wie Gästen, Kunden*innen, Patienten*innen – aus. 43 Prozent der belästigenden Personen waren Kollegen*innen; 19 Prozent waren Vorgesetzte oder betrieblich höhergestellte Personen. Aus der Umfrage geht ebenfalls hervor, dass 81 Prozent der sexuellen Belästigung an Frauen durch Männer verübt wurde.

Internationaler Arbeitsschutz: Klare Ansagen

Die ILO-Konvention Nr. 190 wurde 2019 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der 181 Mitgliedsstaaten angehören, verabschiedet und gilt als historischer Meilenstein. Sie bietet die erste internationale Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und schließt geschlechtsspezifische Vorfälle explizit ein. Ziel der Vorlage ist die Verhinderung von Belästigung und Gewalt sowie die Förderung eines allgemeinen Umfeldes von Nulltoleranz, um die Prävention solcher Verhaltensweisen und Praktiken zu erleichtern. „Diese Konvention ist eindeutig und redet Klartext“, so Nina Golf, wissenschaftliche Referentin des kda Bayern.

Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz haben weitreichende Folgen

Die ILO stellt unmissverständlich fest: „Jede Person hat das Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung“. Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt können nach der ILO Konvention „eine Verletzung oder einen Missbrauch der Menschenrechte darstellen“. Sie stellen zudem „eine Bedrohung für die Chancengleichheit“ dar, sind „inakzeptabel und mit menschenwürdiger Arbeit unvereinbar“.
Darüber hinaus werden die „Folgen und Beeinträchtigungen auf die psychische, physische und sexuelle Gesundheit einer Person, ihrer Würde sowie auf ihr familiäres und soziales Umfeld“ klar benannt. Somit ist es auch möglich, geschlechtsspezifische Belästigung, die überwiegend Frauen erfahren, in einen umfassenden Lebenszusammenhang zu stellen. „..Gewalt und Belästigung (beeinträchtigen) auch die Qualität öffentlicher und privater Dienstleistungen (..) und (können) Personen, insbesondere Frauen, daran hindern (…), in den Arbeitsmarkt einzusteigen, erwerbstätig zu bleiben und beruflich voranzukommen“, so die ILO Konvention Nr. 190.

Politische Versprechen halten – Betriebliche Verantwortung benennen – Betroffene schützen

Ratifizierung und Umsetzung des ILO-Abkommens in den Mitgliedsstaaten sind ein wichtiger Schritt, um einen klaren Aktionsrahmen gegen Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz zu schaffen. 20 Länder haben das Abkommen bereits ratifiziert, u.a. Italien, Griechenland und Spanien. Die Bundesregierung ist dazu aufgerufen, ihrem eigenen Anspruch gerecht zu werden und die ILO-Konvention 190, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, endlich zu ratifizieren.

Norbert Feulner, zuständig für Frauen- und Gleichstellungspolitik im DGB Mittelfranken, der die Enthüllungs-Aktion begleitet, nennt weitere Maßnahmen, die erforderlich sind, um Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt nachhaltig zu beseitigen. Die Bundesregierung ist aufgefordert,

  • Arbeitgeber*innen zu verpflichten, für ein gewalt- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen. Dafür muss die Beseitigung von Gewalt und sexueller Belästigung stärker in den Arbeits- und Gesundheitsschutz integriert werden.
  • die Rechte der Beschäftigten im Betriebsverfassungs-, Bundespersonalvertretungsgesetz und im Mitarbeitervertretungsgesetz zu stärken. Betriebs-, Personalrat, Mitarbeitervertretung und Arbeitgeber*innen müssen in ihrer Rolle als Sozialpartner*innen gestärkt werden, für ein gewalt- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen.
  • das AGG um eine Definition von Gewalt und sexueller Belästigung zu ergänzen.
  • Zusätzlich müssen Verbots- und Sanktionsnormen verankert werden, insbesondere gegen Arbeitgeber*innen, die keine betriebliche Beschwerdestelle (§13 AGG) installieren.

Lesen Sie zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen auch die kda Mittwochsandacht „Orange the world“ vom 23.11.2022

Wichtige Anlaufstellen für Betroffene und Informationen:

– Bundesweites Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000 116 016
– Die Telefonseelsorge 0800 111 0 111 oder 0800  111 0 222
– Ev. Aktiv gegen Missbrauch in der ELKB Telefon 089 / 5595 – 335; mail: ansprechstellesg@elkb.de
Netzwerk Konfliktkultur und Mobbing in Arbeitswelt und Schule im Großraum Nürnberg Beratungsangebote
Antidiskriminierungskampagne der Bundesregierung #betriebsklimaschutz:
Internationale Arbeitskonferenz (ILO): Übereinkommen über die Beseitigung über Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (C190)

Foto: DGB Mittelfranken, Norbert Feulner

Frauen, Arbeitnehmende, Arbeitsbedingungen

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