Vereinte Nationen fordern Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze

GENF. Fünf Euro am Tag für die Ernährung, ein Euro täglich für die Mobilität und nur ein Euro pro Monat für die Bildung –  die deutschen Hartz IV-Sätze decken die grundlegenden Bedarfe von Menschen kaum ab. Das kritisieren nun auch die Vereinten Nationen.

UN fordern bessere Berechnung der Grundsicherung

Im Rahmen eine Überprüfung des UN-Sozialpaktes hatte der Sozialausschuss am Hochkommissariat für Menschenrechte Ende September in Genf eine Delegation der Bundesregierung und Vertreter der deutschen Zivilgesellschaft angehört. Im nun vorgelegten Abschlussbericht spart das Gremium nicht mit Kritik. Der Ausschuss sei besorgt, dass das Niveau der Grundsicherung – also u.a. Hartz IV – keinen angemessenen Lebensstandard erlaube, heißt es in dem Papier. „Der Ausschuss empfiehlt eine Erhöhung der Grundsicherung durch eine Verbesserung der Berechnungsmethode“ (Abs. 47). Daneben fordert er u.a. die Überprüfung der Sanktionspraxis in den Jobcentern. Erhöht werden müssten auch die Mietsätze, um den hohen Preisen am Wohnungsmarkt zu entsprechen. Zudem sollten arme Haushalte vor Stromsperrungen geschützt werden.

Initiative: Forderungen aus Genf jetzt umsetzen!

Die bayerische Initiative Rechte statt Reste, die sich an dem Verfahren mit einem so genannten Parallelbericht beteiligt hat, sieht sich durch die Forderungen der UN bestätigt. „Wir sind nach Genf gefahren, um deutlich zu machen, dass die sozialen Menschenrechte auch im reichen Deutschland bedroht sind“, so Willibald Strobel-Wintergerst von der Caritas München. Aus Sicht von Hubert Thiermeyer, ver.di Bayern, muss die Rüge der Vereinten Nationen schnell zu einem Umdenken in der Sozialpolitik führen: „Wir fordern, dass die Bundesregierung die Vorgaben der UN unmittelbar umsetzt.“ Der Handlungsbedarf sei groß, bestätigt Efthymia Tsakiri vom Diakonischen Werk Bayern: „Nach unseren Gutachten müssten die Hartz-IV-Sätze mindestens um ein Viertel erhöht werden.“

Was ist der UN-Sozialpakt?

Der Sozialpakt der Vereinten Nationen ist seit 1976 geltendes Recht in Deutschland. Die Einhaltung der darin enthaltenden Menschenrechte, wie z.B. das Recht auf Soziale Sicherheit, wird alle fünf Jahre von den Vereinten Nationen überprüft.

Hier finden Sie den Abschlussbericht der Vereinten Nationen (englisch) sowie den Parallelbericht der kirchlich-gewerkschaftlichen Initiative Rechte statt Reste zum Nachlesen.

Falls Sie Fragen rund um diese Berichte und das Thema haben, können Sie sich gerne an Philip Büttner vom kda in München wenden.

Gerechtigkeit, Solidarität, Armut, Globalisierung, Arbeitslosigkeit

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