Was wurde aus den Versprechungen nach der Pleite von Lehman Brothers? – Teil 5

NÜRNBERG. Die Pleite von Lehman Brothers jährte sich am 15. September 2018 zum zehnten Mal. Ein Anlass, sich genauer mit dem Thema zu befassen: Die Regulierungen der Verbriefungen und Ratingagenturen stehen im Mittelpunkt dieses Beitrages.

Verbriefungen

Verbriefungen spielten in der Krise eine wesentliche Rolle. Diese waren vor und in der Krise sehr undurchsichtig. Häufig wurden gekaufte Verbriefungen neu gebündelt, verbrieft und weiter Verkauft. Diese sogenannte Wiederverbriefung war keine Seltenheit. All dies führte dazu, dass niemand genau sagen konnte, welche Risiken jetzt genau in welcher Verbriefung stecken. Selbst bei besserer Transparenz wäre dies durch die Verschachtelung äußerst schwer gewesen. Zugleich durften die Ausfallrisiken zu 100 Prozent weitergereicht werden. Da ein Institut in einem solchen Fall nicht haftet, hat es geringe Anreize das Risiko der Papiere mit denen es arbeitet sorgfältig zu prüfen.

Daher wurden die Anbieter bei der Ausgabe zu mehr Transparenz bezüglich der Zusammensetzung verpflichtet. Zugleich wurde verboten das Ausfallrisiko vollständig weiterzureichen. In der EU beträgt dieser sogenannte Selbstbehalt 5 Prozent. In Deutschland gilt ein Selbstbehalt von 10 Prozent. Dennoch können immer noch 95 Prozent beziehungsweise 90 Prozent des Ausfallrisikos weitergereicht werden. Mehr Schutz und eine bessere Prüfung des Risikos würde ein Selbstbehalt von 20 Prozent bieten. Auch ein Verbot von Wiederverbriefungen oder dem Verbot des Verkaufs an andere Banken wäre denkbar und würde die Finanzmarktstabilität erhöhen.

Ratingagenturen

Nach der Krise gab es viele Stimmen, welche das System der Ratingagenturen ändern wollten. Insbesondere wurden das Problem der selbsterfüllenden Prophezeiungen und die Interessenskonflikte als Problemfelder benannt. Die selbsterfüllenden Prophezeiungen führen dazu, dass durch schlechtere Ratings die Finanzierung von Organisationen oder Staaten erschwert wird. Mit schlechterem Rating erhöhen sich deren Kapitalkosten. Dies kann so weit gehen, dass eine Kreditaufnahme durch das schlechtere Rating gar nicht mehr möglich ist und es zur Zahlungsunfähigkeit kommt.

Der Interessenskonflikt besteht darin, dass Ratingagenturen auf der einen Seite versuchen das Ausfallrisiko zu bewerten. Gleichzeitig beraten sie aber auch Institutionen, die sie beraten. Seit 2009 sieht die Ratingverordnung der EU eine Registrierungspflicht sowie eine Trennung des Beratungs- vom Bewertungsgeschäft vor. Sie lässt sich aber in der Praxis leicht umgehen. 2013 überarbeitete die EU diese Verordnung. Seither können Ratingagenturen bei grober Fahrlässigkeit und größeren Fehlurteilen haftbar gemacht werden. Zugleich wurde eine Vielzahl kleinerer Maßnahmen beschlossen, welche etwa den Veröffentlichungszeitpunkt regeln, mehr Transparenz bezüglich der Ratingmethoden schaffen sollen oder Ratings für Firmen verbietet, an welchen die Agenturen mit mehr als 10 Prozent beteiligt sind.

Viele weitergehende Maßnahmen wurden im Novellierungsprozess verworfen oder abgeschwächt. So wurden beispielsweise externe Ratings aus Gesetztestexten nicht gestrichen, wie dies beispielsweise in den USA der Fall ist. Seit 2015 setzt der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht im Standardansatz auch wieder auf externe Ratings. Dabei sorgten gerade solche Regelungen in Gesetzen oder durch Regulierungen für die Wirkungsmacht der Ratingagenturen.

Auch eine mit öffentlichen Geldern finanzierte, unabhängig europäische Ratingagentur wäre denkbar. Sie hätte eine Chance die Marktmacht der US-Agenturen zu brechen. Zugleich ließe eine solche Agentur per Statut zu einer stärkeren Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten verpflichten. Änderungsbedarf gibt es auch beim Bezahlmodell. Aktuell werden die Agenturen von denen bezahlt, die sie bewerten. Darum bestehen starke Anreize, die Papiere im Sinne der ausgebenden Stelle zu bewerten. Eine Entmachtung oder Beschränkung der Macht, sieht anders aus.

Die Teile der Serie:

  1. Versprechungen in und nach der Krise sowie Ursachen der Krise
  2. Bankenunion
  3. Eigenkapitalregulierung von Banken
  4. Makroprudenziellen Überwachung Anlegerschutz
  5. Regulierungen der Verbriefungen und Ratingagenturen
  6. Regulierungen der Derivatemärkte und Schattenbanken
  7. fehlenden beziehungsweise ausstehenden Regulierungen
  8. Abschluss der Reihe mit einem Ausblick

(Titelbild: “Where vision gets built.” So lautete der Slogan von Lehmann Brothers kurz vor der Krise 2008 am Times Square.

Bildrechte: David_Shankbone_CC_BY-SA_3.0)

Politik, Globalisierung, Gerechtigkeit

Meldungsarchiv

Vorheriger Beitrag
Was wurde aus den Versprechungen nach der Pleite von Lehman Brothers? – Teil 4
Nächster Beitrag
Was wurde aus den Versprechungen nach der Pleite von Lehman Brothers? – Teil 6

Ähnliche Beiträge