Was wurde aus den Versprechungen nach der Pleite von Lehman Brothers? – Teil 4

NÜRNBERG. Die Pleite von Lehman Brothers jährte sich am 15. September 2018 zum zehnten Mal. Ein Anlass, sich genauer mit dem Thema zu befassen: Dieser Teil beschäftigt sich mit makroprudenzielle Überwachung und Anlegerschutz.

Makroprudenzielle Überwachung

Seit 2011 werden nicht nur einzelne Institute in den Blick der Aufsicht und Regulierung genommen, sondern zusätzlich auch die Risiken des Finanzsystems als Gesamtheit. Diese Aufsicht nennt sich makroprudenzielle Überwachung. Das Wort markoprudenzielle besteht aus zwei Teilen. Makro weiß auf etwas Großes oder einen Gesamtzusammenhang. Prudenziell stammt vom mittellateinisch prudentialis ab, was klug, einsichtig bedeutet. Demzufolge geht es um eine kluge und einsichtige Überwachung der Gesamtzusammenhänge auf den Finanzmärkten. Ziel dieser Überwachung ist es, die Risiken zu ermitteln, zu bewerten und zu mindern. Diese Art der Überwachung obliegt in erster Linie den Nationalstaaten. In der Eurozone koordiniert und unterstützt der der Europäische Ausschuss für Systemrisiken diese Arbeit. Seit 2013 ist der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) ist in Deutschland das zentrale Gremium der makroprudenziellen Überwachung.

Die Instrumente, welche die einzelnen nationalen Institutionen für die makroprudenzielle Überwachung haben, sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von Analysen und Warnungen bis hin zur Festlegung der Kapitalpuffer der Eigenkapitalrichtlinien oder spezielle Auflagen für bestimmte Marktsegmente. Diese unterschiedliche Ausgestaltung erschwert jedoch bei europaweit agierenden Banken die Koordination. Dadurch entsteht die Gefahr eines Wettbewerbs um die niedrigsten Regulierungsstandards in diesem Bereich.

In Deutschland ist diese Überwachung nicht besonders ausgeprägt und vor allem auf Banken beschränkt. Erst seit 2017 gibt es Instrumente zur Vermeidung von Blasen auf dem Wohnungsimmobilienmarkt. Jedoch wurden nur zwei der vier vom AFS vorgeschlagenen Instrumente implementiert und zudem zahlreiche Ausnahmen gemacht. Gerade der Schattenbankensektor ist in der makroprudenzielle Überwachung vollkommen unzureichend berücksichtigt.

Anlegerschutz

2004 verabschiedete die EU die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID). Inzwischen überarbeitete die EU 2018 diese Richtlinie (seither MiFID II genannt). In Deutschland wurde 2014 das Honoraranlageberatungsgesetz und 2015 das Kleinanlegerschutzgesetz eingeführt. Infolge dessen sollen Kunden bessere Informationen über die Kosten von Finanzdienstleistungen erhalten. Zugleich stärkt das Kleinanlegerschutzgesetzt eine unabhängige Anlagenberatung. Schließlich können aber auch Finanzprodukte verboten werden, welche die Finanzstabilität oder den Anlegerschutz gefährden.

Der Experte Prof. Julius Reiter sieht die Regeln als nicht zielführend an. Sie führen meist dazu, dass mehr Papier erzeugt und übergeben wird, welches die Anleger gar nicht durchdringen können. Er geht sogar so weit in diesem Anlegerschutz eher der juristischen Enthaftung der Finanzinstitute zu sehen. In der Praxis lesen die Kunden die Texte häufig nicht – schon allein wegen deren Masse.

Die Teile der Serie:

  1. Versprechungen in und nach der Krise sowie Ursachen der Krise
  2. Bankenunion
  3. Eigenkapitalregulierung von Banken
  4. Makroprudenziellen Überwachung Anlegerschutz
  5. Regulierungen der Verbriefungen und Ratingagenturen
  6. Regulierungen der Derivatemärkte und Schattenbanken
  7. fehlenden beziehungsweise ausstehenden Regulierungen
  8. Abschluss der Reihe mit einem Ausblick

(Titelbild: “Where vision gets built.” So lautete der Slogan von Lehmann Brothers kurz vor der Krise 2008 am Times Square.

Bildrechte: David_Shankbone_CC_BY-SA_3.0)[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

Globalisierung, Gerechtigkeit, Politik

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